Zitat:
Original geschrieben von wizard
Bilde mir ein gehört zu haben, man darf sein Auto nur 24 oder 48 Stunden (weiß ich jetzt nicht genau) auf dem selben Parkplatz (öffentliche Straße) stehen lassen, dann muss man es woanders hinstellen, stimmt das???????
mfG:
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blödsinn (ich hab zumindest in der stvo nix gefunden -->
ris rulez) ...
selbst wenn eine baustelle erst eingerichtet wird, während du (nachweislich)
auf urlaub warst, brauchst eine strafe nicht zu bezahlen ... da gibts
grundsatzentscheidungen ...
gruß
pc.net