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Alt 09.04.2002, 18:42   #18
Lord Frederik
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@ prinz razzo, obwohl du zu 99 % erfolg bei einem einspruch haben wirst, wäre mir der aufwand und das risiko trotzdem zu hoch. um beeinspruchen zu können musst du es auf eine anzeige ankommen lassen, oder aber zu dem zuständigen wachzimmer traben und genau denjenigen polizisten erwischen der ihn ausgestellt hat. - der kann den strafzettel dann vernichten, achtung muss es aber nicht bzw. kann es auch nicht wenn durchschlag schon unterwegs ist. wenns also nicht viel ist zahls ein ersparst dir einen haufen rennerein und sicher auch ärger.
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