Zitat:
Original geschrieben von pc.net
es soll schon vorgekommen sein, dass die parksherrifs einfach noch
einen strafzettel dazugeben ... so nach dem motto: der ist ja von
gestern - heute kriegt er noch einen ...
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rechtlich ist es völlig irrelevant wieoft du einen strafzettel bekommst. so wie man dich für mehrere delikt wie zb. halten und parken verboten, linkszufahren und mit 2 rädern am gehsteig parken strafen kann, so ist es auch rechtlich zulässig dich für das gleiche delikt zu unterschiedlichen zeiten zu strafen. laut obersten gerichtshof gilt dabei ein "zeitlich gerechtfertigtes einschreiten".
im klartext täglich oder bei zeitfenstern auch vormittag/nachmittags (zb. ladezonen, busspuren, taxistandplätzen ect. - allerdings bei dennen wirst sowieso abgeschleppt.). ergo prüfe deinen parkplatz bevor du in den urlaub fliegst.