So einfach einen Gutschein über den Kaufpreis wird´s net geben.
Du solltest einen eingeschriebenen Brief an Niedermeyer schicken, einen angemessene Frist setzen (so 2-3 Wochen), dort die Herausgabe des reparierten Gerätes verlangen, bzw. falls das nicht geht, das kaputte Gerät zurückverlangen und auf Kosten vom Niedermeyer reparieren lassen. Diese Möglichkeiten hast Du. Kaufpreis zurück (=Vertragskündigung) geht nur wenn der Niedermeyer das Gerät (oder gleichwertiges) nicht mehr hergeben kann. Am besten im Brief mit Rechtsanwalt drohen, bzw. ankündigen eine Sachverhaltsdarstellung in den Medien zu bringen. Sinnvoll ist ein Rechtanwalt natürlich nur mit Rechtschutzversicherung oder Zusage vom VKI den "Fall" zu übernehmen, sonst kann das sehr, sehr teuer werden.
P.S. alle angaben ohne Gewähr (und auch ohne Gewehr).
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