is natürlich eine riesensauerei, das ganze.
die info wurde in der wiener zeitung angekündigt, wie es in den agb 1.0 drinnensteht. man muß änderungen der geschäftsbedingungen publik machen, haben sie auch. die agb können die ändern, wie sie wollen.
betreffend kündigung: man konnte zumindest (ob es nicht schon zu spät ist, weiß ich nicht) wenn man die agb 1.0 hatte mit verweis auf die änderung der agb´s diese telefone kündigen, und zwar ohne einhaltung irgendeiner kündigungsfrist. man muß allerdings ausdrücklich auf den grund, die agb änderung, hinweisen.
wenn man bei der antwortkarte angibt, daß man den einzelgesprächsnachweis haben möchte aber nicht bereit ist zu zahlen, bekommt man ihn gratis.
alles für die umwelt
obercooler