@The_Lord_of_Midnight:
rein rechtlich gesehen ist das so eine sache, denn die lizenzvereinbarungen stehen nicht auf der schachtel sondern sind erst nach öffnen der schachtel ersichtlich, da dies aber den agbs entsprechen und diese beim nichtlesen können auch nicht rechtwirksam werden. könnte man argumentieren das diese nicht geltend gemacht werden können (seitens MS).
dem käufer steht übrigends ein ausdrückliches rückgaberecht bei nichtakzeptanz der software zu. siehe lizenzvereinbarung. wenn man also das produkt unverzüglich zurückbringt MUß der händler es zurücknehmen, wenn nicht: anrufen bei MS (der händler bekommt eine am deckel, man sein geld wieder) oder wenn das nichts bringt, die vorvertraglichen schuldverhältnisse die nicht eingehalten wurden (darunter auch Informationspflicht) einklagen (endet mit einer schadenersatzklage). wenn sich der händler blöd spielt: volles rohr - handelskammer einschalten, konsumentenschutz.
[Dieser Beitrag wurde von hans friedmann am 29. Oktober 2000 editiert.]
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