Also grundsätlich hat Marc erstmal recht. Wie ich in dem Posting weiter unten von Marc geantwortet habe, hat der neue Country Kit den du ja offensichtlich hast den Vorteil, daß das optische Ergebnis im FS2002 besser aussieht die Position der Dörfer allerdings nicht mehr sauber gegeben ist und diese zum teil sogar fehlen. Die Position und das vorhandesein von Dörfern finde ich bei den alten Kits besser.
Ich weiß nicht ob du die FlightXPress liest. Hier sind ja Teile eines Rohlings die man zur Arbeit mit dem Hauptprogramm nutzt abgebildet.
(Bild mit den vielen bunten Pixeln hier z.B rot für Städte und Dörfer) Beim FS Landclass Editorprogramm hat die kleinst möglich darzustellende Landklasse eine Grösse von 1,2KM x 1,2KM im FS2002.
Dies führt natürlich dazu, daß man kleine Dörfer, Wälder usw. eh nicht 100% anpassen kann.
Zur Frage zum Editor. zwecks Bearbeitung wirst du ohne ihn nicht auskommen.
Ich gehe davon aus, daß du bisher nur die Germany.bgl nutzt.
Hier sind alle 17 Einzelfiles ( Einzelfile welches Editierung werden kann ca 300KMx300KM groß) zusammengefasst. Wenn du den Editor hast kannst du aber auch aus den Einzelfiles eigene *.bgl Dateien erzeugen. Hier brauchst du dann natürlich nur das File zu editieren ( LCE03N19 für Northeim glaube ich) in dem dein Heimatort liegt (komme auch aus Raum Göttingen) und änderst hier nur in dem Bereich der dich interessiert. Der Bereich in dem Einzefile in dem z.B Kassel positioniert ist bräuchte ja nicht geändert zu werden.
Zum Thema Benutzung der Files die von anderen überarbeitet wurden:
1) Kommt darauf an wie sie zur Verfügung gestellt werden. Kommen sie nur als fertige *.BGL Dateien hast du komplett verloren. Sie lassen sich zwar im FS nutzen aber nicht mehr ins Editorprogramm übertragen.
Lassen dir die jenigen die die Files optimiert haben aber die Rohdaten bzw. die Bitmaps die sich aus dem Hauptprogramm exportieren lassen zu kommen, können diese natürlich detailiert geändert werden ohne deren Arbeit zu Nichte zu machen. ( Weis aber momentan nicht ob das aus Lizensgründen zulässig ist, müßte man mal nachschauen)
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
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