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Alt 25.02.2002, 17:48   #9
Sloter
Inventar
 
Registriert seit: 05.01.2000
Beiträge: 3.812


Lächeln

Ja ja, die Reseller und dann das Übliche/Vorgeschriebene Bestätigungsmail oder Fax auslassen.
Kan recht lustig sein bei Problemen wo sich dann ein Gericht einmischt.
Dann hat er keine Bestättigung vom Domaininhaber und dann wird es eng.

Sloter
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