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Verwendung v. Raubkopien lt. OGH erlaubt!!!
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13.02.2002, 15:43
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gleeful
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der mindest-schadensersatz beträgt das doppelte des regulären entgelts, das man leisten müßte.
hab außerdem grad gelesen, dass das urteil sich nur auf einen prozessualen fehler des ersten verfahrens bezieht.
gleeful
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