Zitat:
Original geschrieben von Mynok
1. Der entstandene Schaden kann durchaus höher sein... Denke mal an einen professionellen Raubkopierer der die Software verkauft. Das Unternehmen kann dann auch den entgangenen Gewinn lukrieren...
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bei dem urteil gehts aber nicht um einen professionellen raubkopierer, sobald eine gewebsmäßikeit nachgewiesen werden kann, ist es ja kein privater gebrauch mehr...
es geht dabei ja ausschließlich um die private nutzung derjenigen person