Zitat:
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1.) Schadenersatz iHd Programmpreise
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1. Der entstandene Schaden kann durchaus höher sein... Denke mal an einen professionellen Raubkopierer der die Software verkauft. Das Unternehmen kann dann auch den entgangenen Gewinn lukrieren...
2. In Österreich kann jeder Betrag eingeklagt werden, unabhängig wie gering der Betrag ist, alles nur eine Frage der Zweckmäßigkeit. Da es jetzt eine gesicherte Rechtsprechung zum Thema Rubkopien gibt, braucht das geschädigte Unternehmen bei klarer Beweislage(!!!) nicht fürchten, in so einem Fall auf den wesentlich höheren Rechtsanwaltskosten sitzen zu bleiben, da diese der Prozessverlierer (=Raubkopierer) zu tragen hat.
Theoretisch kann daher bei einem kopierten PC Game (Kosten etwa 599 ATS, € weiß ich nicht

) der Schaden bloß 599 ATS betragen, die Anwaltskosten aber gleich 3 bis 4 k!
So schauts aus.. :-(