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Alt 04.02.2002, 20:42   #8
Lotussteve
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Ausrufezeichen

Hallo!

Ein Erklärungsversuch:

In den USA gibt es immer restriktivere Gesetze, die freie Softwareentwicklung immer schwerer machen (DMCA z.B.).

Da in den USA das first amendment zur constituion (Meinungs- und vorallem "Freedom of Speech"-Redefreiheit) oftmals höher bewertet wird vor Gericht als Patent und Copyrightgesetze, kann man dieses auch versuchen für Software als Form der Meinungsäusserung verwenden.

Eine entsprechende Berufung im Fall De-CSS (damit DVD-schauen auch unter GNU/Linux geht) geht gerade in die letzte Instanz.

Wenn also der Quellcode laut vorgelesen wurde, zählt er dann nicht als Meinungsäusserung und wird vom first amendment geschützt?

Bizarre Zeiten erfordern bizarre Methoden.....


BTW: Was es heisst, wenn die Musik/DVD-Industrie mit ihrer Klage über das first amendment triumphieren sollte könnt ihr euch in etwa vorstellen?


Ciao,

Steve

(der "Gemeinden" immer als Begriff für religiöse Zirkel verstand, aber Agnostiker ist)
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