Zitat:
Original geschrieben von tellme
@ Lord Frederik
Ich dachte immer, das ich, zumindest bei meinem Auto ist es so, auch auf die Reparatur wieder Garantie bzw. Gewährleistung habe und zwar auf den Umfang der Reparatur.
Ist das je nach Branche verschieden?
Tellme
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vorsicht da gibt es einige fallen so sind 2 jahre nicht immer 2 jahre.
bewegliche güter 2 jahre
bewegliche gebrauchte güter 2 jahre, mit der möglichkeit die gewährleistung auf 1 jahr zu verkürzen. ( gilt nur als vermerk im kaufvertrag - nicht als kleingedrucktes !!! )
unbewegliche güter 3 jahre.
also zb. du kaufst dir fliesen im baumarkt - 2 jahre
du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen - 3 jahre.
du kaufst fliesen im baumarkt und läßt sie dir vom baumarkt verlegen und bezahlst auf teilzahlung - solange garantie bis du die letzte rate bezahlt hast.( leider nur bei unbeweglichen gütern, sonst würde keiner mehr ein auto bar zahlen alle nur mehr auf ratenzahlung

allerdings kann ich mir mit bestem willen nicht vorstellen das dieses gesetz in der jetzigen form lange bestand hat - viel zu viele lücken für findige käufer und verkäufer.

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