Zitat:
Original geschrieben von tellme
Also Birg hat es heute ausgetauscht, wenn er sich auch geärgert hat, zumindest hat er es gesagt, das das Trumm nicht 3 Tage später eingegangen ist.
Aber jetzt eine Frage:
Da wir ein Neugerät bekommen habe, stellte ich die Frage nach der Gewährleistung, die ja ab heuer 24 Monate beträgt. Der Verkäufer meinte jedoch die Gewährleistung endet trotz des neuen Laufwerkes am 31.01.2002, da das ursprüngliche Gerät dann die sechs Monate überschritten hat. Kann man das so stehen lassen, oder beginnt die Gewährleistung neu??
Danke für Auskünfte und Meinungen
Tellme
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auch wenn es ein b*-verkaufer war er hat recht. eine garantie verlängert sich rechtlich nicht wenn eine reperatur oder ein umtausch vorgenommen wird. allerdings kann so eine verlängerung der garantie auf freiwilliger basis vom verkäufer oder erzeuger gewährt werden. allerdings ohne schriftliche bestätigung würde ich mich darauf nicht verlassen.
( stell dir mal vor dein motherboard wird zufällig alle 23 monate und 2o tage defekt

)