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Alt 29.01.2002, 23:56   #9
Karl
Stammgast
 
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Mein Computer

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Ob es rechtens ist weiss ich nicht. Aber es wird so gehandhabt. Garantie auf Garantieaustausch endet mit der Erstgarantie.

Wenn man logisch überlegt wäre das aber eh super. Knapp vor Ablauf austauschen und wieder Garantie. Aber so gscheit sind die auch. Dazu kommt aber noch das es da auch noch verschiedene Auslegungen gibt ob du als Ersatz ein Neugerät bekommst.

Bei meinem Bildschirm steht geschrieben das ich darauf nur binnen 30 Tagen ab Übernahme des Gerätes ein Recht auf ein neues Ersatzgerät habe. Also das mit den drei Jahren Garantie und vor Ort und so blabla muss man sich erst genau durchlesen das man drauf kommt was man da eigentlich nur für Ansprüche hat. Da ist viel Augenauswischerei dabei.
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M.f.G. Karl
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