@tellme
wenn du auf einen fremden Rechner mittels Trojaner "einbrichst" ist dies strafbar.
gab vor einigen Jahren 2 Jugendliche in Deutschland, die ein Tool programmierten, welches einige Einstellungen von T-Online erleichterten, nur gleichzeitig haben sie damit die Zugangsdaten zu T-Online übermittelt.
da die Abrechung von T-Online (zumindest damals) über die Telefonrechung abgewickelt wurde, hatten die beiden die Möglichkeit, auf Kosten anderer zu surfen.
wenn du bei deinen Rechner einen Trojaner installierst, dann hat nicht AON schuld, wenn jemand auf deine Festplatte zugreifen kann.
sonst müsste AON alle Ports sperren, somit gäbe es nur HTTP, aber kein FTP, bzw. ICQ, IRC, usw.
In den Fall würde alle Zensur schreien.
soweit ich weiß, ist der ADSL Zugang auch auf den Anschluß beschränkt, kann mich aber irren