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Alt 23.01.2002, 18:01   #8
Neo
Inventar
 
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Vertrag besteht sehr wohl.

Ein Vertrag setzt lt. Österreichischem Recht noch lange keine Unterschrift bzw. schriftliches voraus.

Ein Geschäft per Handschlag kann genauso als Vertrag geltend gemacht werden.

Lösung: Musterprozess
...wird sich aber keiner trauen

Normalerweise haben wir für solche Fälle den Konsumentenschutz - nur - wir leben eben mal in Österreich
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