Vertrag besteht sehr wohl.
Ein Vertrag setzt lt. Österreichischem Recht noch lange keine Unterschrift bzw. schriftliches voraus.
Ein Geschäft per Handschlag kann genauso als Vertrag geltend gemacht werden.
Lösung: Musterprozess
...wird sich aber keiner trauen
Normalerweise haben wir für solche Fälle den Konsumentenschutz - nur - wir leben eben mal in Österreich
