konsumentenschutz II
da ich nicht bei der arbeiterkammer bin (als student) wurde mir dort nicht weitergeholfen.
da es in österreich kein gesetzliches umtauschrecht gibt (wo leben wir eigentlich?) hätte ich bei einem mangel einen gewährleistungsanspruch. wenn ein technischer mangel vorliegt, der unbehebbar ist würde ich das geld zurückerstattet bekommen. soweit weiss ichs selber.
die eigentliche streitfrage ist also die, ob ein fehlerhafter treiber ein technischer mangel ist. meiner meinung nach eindeutig ja. weiss wer obs dazu vielleicht schon mal gerichtsentscheidungen gab? ein gerichtliches gutachten würde ca. 500 euro kosten, das rentiert sich also nicht ...
beim konsumentenschutz wollte ich lediglich nachfragen, ob es solche fälle schon mal gegeben hat bzw. was ich am besten mache ... aber naja. weiss wer was dazu?
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