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Alt 14.01.2002, 15:17   #4
Oli
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Mein Computer

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Grundsätzlich ist eine Rückgabe des Druckers gegen Erstattung des Kaufpreises sowie eine Wandlung (z. B. Umtausch) in den AGB der Händler NICHT vorgesehen (außer er hat dies explizit erwähnt, was ich nicht glaube).

Somit bleibt, was ist, wenn das Gerät nicht funktioniert:

Nach neuem Gewährleistungsrecht ist jetzt 2 Jahre Funktionsgarantie seitens des Händlers vorgeschrieben, bei einem Mangel innerhalb von 6 Monaten muß ER Dir beweisen, daß KEIN Mangel vorliegt.

D. h. er muß Dir zeigen, daß Dein Drucker einwandfrei funktioniert
(z. B. daß er ihn an einem PC bei ihm anschließt und fehlerfrei druckt).

Druckt das Gerät NICHT einwandfrei, egal aus welchen Gründen, so kann er Nachbessern, d. h. den Drucker reparieren, Dir ordnungsgemäße Treiber zur Verfügung stellen, etc. - er ist aber nicht zum Umtausch oder zur Wandlung verpflichtet. Erst bei mehreren erfolglosen Reperaturversuchen kannst Du - nachdem Du eine letzte Frist gesetzt hast - vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. Dir den Preis mindern lassen, etc.

Funktioniert das Gerät bei ihm einwandfrei, so liegt die Ursache
höchstwahrscheinlich an Deinem PC oder an Deinen Treibern. Beachte hier mal, ob die Systemvoraussetzungen, welche an der Druckerschachtel angeführt sind, passen (OS, RAM, Kabel, etc.).

Ciao Oliver
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lg Oliver

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