Falls es Euch interessiert:
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Hier findet man unter UWG den Paragraphen 9a Absatz 2,
in welchem steht, daß Wettbewerbe als Zugabe zu einem
bel. Produkt unter ATS 300.000 Warenwert sein müssen ...
Daher der Blödsinn mit der Absage.
Sinn und Zweck ist: Wer da mitspielen möchte, braucht fast
selbstverständlich PS2 & das Spiel, und der Wettbewerb
alleine könnte aufgrund der Preise so interessant sein, daß
er den eigentlichen Wert der Ware verzerrt, und so zusätzliche
Käufer anlockt, die auf den Kauf des Spieles angewiesen sind.
naja, Gesetz ist Gesetz
lG, mig