GIS page:
Wie erfährt die GIS, dass ich noch nicht gemeldet bin?
Anhand der registrierten Teilnehmerdaten wird im Abgleich mit eingeholten Informationen (wie beispielsweise Meldedateien) überprüft, wo die "weißen Flecken" in der Teilnehmerlandschaft existieren.
Die GIS hat gesetzlichen Anspruch (§ 4 Abs 3 RGG) auf Übermittlung bestimmter Meldedaten. Die übermittelten Meldedaten werden ausschließlich zur Vollziehung der Gebührenpflicht verwendet. Nicht mehr benötigte Daten der Meldebehörde werden mit Ausnahme der Daten jener Personen, die trotz Anfrage ihren Mitteilungs- bzw. Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, gelöscht.
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