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Alt 23.01.2000, 16:07   #7
Jarod
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Böse

Vor allem wenn man sich über einen anderen Provider einwählen muß, weil man bei AON nicht reinkommt, wär eine Gutschrift des Online Tarifs eine nette Sache. Den im Moment zahl ich für eine Leistung, die ich nicht bekomme. Sowas könnte man doch auch als gewerbsmäßigen Betrug auffassen? Es wird eine Leistung verkauft, die nicht wirklich existiert.

An wenn kann man sich da wenden, die TA ist ja nicht für AON zuständig, nimmt aber die Verrechnung für AON vor. Glaub das das Problem ist, daß AON zuwenig Einwahlports hat. Oder?
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