@maXTC
auf veranstaltungen geht immer viel trinkgeld, das is wahr

aber in einem normalen café ist es leider nicht so....
@ferry
spar dir kommentare wenn du keine ahnung hast

ich hab über 10 monate fix angestellt in einem café gearbeitet - und es ist keinesfalls so, daß das trinkgeld nicht versteuert werden muß. üblicherweise wird zur bemessungsgrundlage für die steuer ein virtueller betrag der für das trinkgeld steht dazugerechnet, dann die steuer bezahlt und der betrag wieder weggerechnet.
also beispiel: 12500 brutto (da lag damals irgendwo der kollektiv)
12500
- 2000 (für sozialversicherung)
= 10500
+ 600 trinkgeld (waren es damals bei mir)
= 11100 und das is dann die bemessungsgrundlage von der die lohnsteuer berechnet wird. in dem bespiel sowieso zu wenig, aber das is ja wurscht, die zahlen die ich genommen hab sind nicht viel besser als hausnummern
