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Alt 29.12.2001, 12:49   #7
Oli
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von maxb
am besten du setzt für die werbungskosten nur 60% des kaufpreises an, der rest ist für private nutzung.

diese 60% mußt du dann noch auf die übliche nutzungsdauer (bei PC 3 Jahre) aufteilen.

wenn die inbetriebnahme in der 2. jahreshälfte erfolgt, dann kannst Du nur 50% von den 60%/3 für das laufende jahr als werbungskosten ansetzen (also für 2001 kaufpreis*0.5*0.6/3)

Bestätigungen brauchst Du nur wenn das finanzamt es fordert. schicke ihnen eine kurze aufstellung mit den werbungskosten und ein paar sätze "warum und wieso".

grüße
max
ACHTUNG

Fallst Du zum Notebook noch ein Zubehör kaufst, dann laß Dir dafür eine extra Rechnung geben. Bis zum Anschaffungswert von ATS 5.000 kannst voll abschreiben und mußt nicht auf 3 Jahre verteilen.

Ciao Oliver
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lg Oliver

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