Abschreibung Laptop
Im Prinzip wurscht, ob heuer oder nächstes Jahr, falls Du Lohnsteuerzahler bist. Im Regelfall erfolgt bei Privatpersonen keine 50% Regelung bei Ankauf im 2. Halbjahr. Falls doch ist es wurscht, kriegt halt der Herr Grasser von Dir einen Kredit, und Du schreibst die zweiten 50% de-facto erst im 4. Jahr ab. Eine Bestätigung der Firma ist sehr hilfreich, wonach die Anschaffung im Interesse des Unternehmens liegt, und Dir keine entsprechenden Arbeitsmittel von der Firma zur Verfügung gestellt werden. Falls Du nachweisen kannst, daß Du zu Hause einen Desktop-Compi hast, solltest Du unbedingt wegen der Kürzung für Privatnutzung streiten. Schließlich kauft sich niemand einen Laptop zum Spielen!!!!! Im Extremfall gehst Du mit Deinem Schleppi auf`s Finanzamt und zeigst dem Referenten, daß sämtliche Spiele etc. gelöscht sind, und Du keinerlei private Dateien auf dem Gerät hast!! Dann strecken die meisten die Patschen, da sie erkennen, daß Du ein Querulant bist. Und wer bearbeitet schon gerne Berufungen. Unbedingt auch für alles Zubehör Einzelrechnungen ausstellen lassen. Falls diese unter ÖSI 5.000.- liegen, kannst Du die Anschaffungen im Jahr des Erwerbs sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben!!! Dies gilt auch für Software, Mäuse, externe Tastaturen etc., wenn die Anschaffungskosten unter der magischen Grenze liegen.
PS: es gibt gute Steuersoftware-Programme für den Jahresausgleich 2001!!Gruß
leatherman
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