am besten eine bestätigung vom dienstgeber besorgen (als beilage zur arbeitnehmerveranlagung) - ungefährer text:
herr/frau sowieso arbeitet bei uns als edv-techniker. es ist für unsere firma wünschenswert und für den betrieb vorteilhaft, dass sich unser mitarbeiter auch außerhalb der arbeitszeit mit computern beschäftigt.
ein privat erworbener computer und dessen um- und aufrüstung, die etwa das niveau der bei uns verwendeten geräte zum ziel hat, dient in hohem maße der beruflichen weiterbildung unseres mitarbeiters.
wegen ev. steuerbegünstigungen würde ich gerade jetzt noch warten bis zum nächsten jahr (2 jahre gewährleistung bringen mehr als ein paar schilling vom finanzamt!)
gruß
pc.net
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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