@maxb,
nein, die gesetzeslage sieht keine festgesetzten zeiten vor, jedoch wird dir jeder großhandel oder hersteller beweisen (und darauf wird halt bei evtl. klagen geschaut), das ein tausch i.d.r. mindestens 2 wochen, meist jedoch zwischen 4 und 5 wochen dauert. dem muss man halt zoch die wege vom und zum händler hinzufügen, dann kommst du auf eine zeit von 6 wochen austauschzeit (4 wochen und 2 wochen schriftlich nachfrist gesetzt).
ob es für den jeweiligen händler vorteilhaft ist muss er selbst wissen. die meisten tauschen die sachen vorbehaltlich einer nachverrechnung aus, denn kunden will normalerweise keiner verlieren.
mfg,
randalica
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