Eine sofortige austauschgarantie bei gewährleistungsfällen ist keinesfalls pflicht sondern kundenservice (zb. NRE). Ausserdem gilt die gewährleistung nur in fällen in denen die ware bereits defekt übergeben wurde. Wenn du eine cpu ein paar monatelang problemlos betreibst und sie erst dann im eimer ist, handelt es sich um einen garantiefall. Allerdings liegt die beweislast beim händler (glaub ich) d.h. er müsste nachweisen dass die cpu beim verkauf einwandfrei war. Eine 4- monatige frist ist aber auf jedem fall inakzeptabel, wennst keine rechtschutzversicherung hast ist das ganze aber riskant. Wennst einen anwalt kennst, sag ihm er soll mal an birg schreiben, dann werdens dir das ding schon austauschen. Die ganze gschicht ist einfach ein beschissener kundenservice. Ich kann mir aber durchaus vorstellen dass AMD eine ganze menge an abgefackelten cpu's als garantiefälle zurückbekommen hat. Die kontakte mit bleistift übermahlen, abfackeln, ausradieren und umtauschen, solange bis man eine 1200'er cpu erwischt die mit 1800 läuft

, da kann es schon sein dass die sich massnahmen überlegen.
Übrigens, mit cpu burn kannst nicht in allen fällen eine defekte cpu erkennen. Ich hab einen tb1000 der stundenlang problemlos auf volllast läuft, erst wenn man d3d oder opengl anwendungen startet gibts probleme (kühlköper ist im betrieb abgefallen).