bei Gewährleistungsfällen kann mit einer "ortsüblichen" Dauer für die Nachbesserung gerechnet werden. Bei diesem Fall ist dass weder 4 Monate noch 4 Wochen sondern würd' mal sagen 1 Woche kann akzeptiert werden. Wenn der Verkäufer die Frechheit besitzt und 4 Monate angibt, dann würd' ich ihn nach einer Woche mahnen(rügen) und dann im nahelegen, dass der kaufvertrag nach einer weiteren Woche gewandelt wird. Allerdings mußt Du mit abschlägen für die 3-monatige Benutzung rechnen.
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