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Alt 20.12.2001, 18:44   #5
mig
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Ist ein grober Mangel, und fällt unter die Gewährleistungspflicht ...
Wenn die das einschicken wollen, fahr ihnen mit dem ***** ins Gesicht.

Das sind die Empfehlungen von help.gv.at
Mit einer der Alternativen drohen, Geschäftsführer verlangen etc. löst zumeist das Problem ...


Sehr geehrter HELP-User!

Auskünfte erteilt Ihnen der Verein für Konsumenteninformation:
Telefonnummer: 0900/90 00 24 (nur vom Festnetz für den Raum Wien)
Mo-Fr von 9.00 bis 15.00 Uhr
aus ganz Österreich: 0900/91 00 24
Mariahilfer Str 81
1060 Wien
http://www.konsument.at/seiten/p257.htm

Oder Sie wenden sich an die Rechtsanwaltskammer - "Erste anwaltliche Auskunft" In einem ersten Orientierungsgespräch erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall: http://www.oerak.or.at/unser_service/erstauskunft.htm

Bezirksgericht
Dort erhält man am Amtstag (jeden Dienstag vormittag in ganz Österreich) Rat bei einer/einem zuständigen Richter/in oder Rechtspfleger/in. http://www.justiz.gv.at/gerichte/adressen/index.whtml

Mit freundlichen Grüßen
Ihr HELP-Team

lG, mig
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