Nein, dem Standard entsprechen sie nimmer, aber irgendwo, ganz klein auf der Rückseite im letzten Eck, ist halt ein Hinweischen gesetzt, wahrscheinlich in Kisuaheli oder so...
Und damit winden sich die Hersteller dann raus.
Wäre aber rechtlich wirklich interessant, nur wird wohl kaum jemand deswegen einen Prozeß anstrengen, zumal das sicher unter irgendeine Geringfügigkeitsgrenze vor Gericht fällt.
Oder müßte man da eine Sammelklage einbringen?? Geht sowas in Österreich überhaupt??
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut
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