das glaube ich nicht
denn: juristisch kann es gar nicht gedeckt sein
vielmehr wird folgende regel gelten
wenn jemand seine vorwahl zu einem anderen betreiber mitnehmen will, dann muss er seinem netzbetreiber für die rufnummermitnahme eine einmalige oder monatliche gebühr zahlen
bsp.
jemand ruft bei 0664 an (diese person hat aber ein "One" handy)
-> der anrufer zahlt den 0664 tarif
der gerufene zahlt pro monat eine leihgebühr für die nummer an seinen betreiber (in diesem fall one) , der betreiber muss wiederum an a1 eine art nummerngebühr entrichten
-> Alles bleibt beim alten
p.s.: interesannt wird dies bei one professional: 2 nummern (etwa a1 und one) und trotzdem nur eine simkarte -> für diese zwecke war dies wohl auch gedacht
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