Thema: §102/4 KFG
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Alt 12.12.2001, 20:52   #1
Goldeneye
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Frage §102/4 KFG

weiß wer von euch was dieser paragraph bedeutet/aussagt???

ich denke mal das KFG das Kraftfahrzeuggesetz sein wird....
aber das ist online nirgendwo zu finden.
vielleicht ist mal ein jurist, polizist, beamter oder so im forum der da mehr weiß. bin gespannt......

gibts gesetze auch online?
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