ach so,
da wird er wohl Schwierigkeiten haben, denn der Anhang darf max. 51200 Bytes groß sein - und da passt keinerlei Wave rein. Geht also nur über eine private Homepage....und dann mit der entspr. Verlinkung. Aber wie das rechtlich aussieht?????
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Sir Deni
(Thorsten)
Always Happy Landings
Alle die, die wieder entnervt schreiben wollen: \"Benutz mal die Hilfe....\" , \"Schau mal hier....\" usw. bitte ich, sich von meinen Beiträgen fernzuhalten!! Danke!
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