pay-tv:nop,wenns zu meinem vergnügen is hat der gesetzgeber nix dagegen:§4A1, §10A1 u. A3, $13 A1 u. A4 Zugangskontrollgesetz
kannst du das mit dem haus verlassen herleiten? scheint mir sehr merkwürdig...
handy:
eigentumsbeschränkung is schon denkbar, es gibt auch den §148a StGb, aber kein Vermögensschaden da...
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