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Alt 06.12.2001, 15:06   #4
jensxxl
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Zitat:
Hier ist es legal, wenn man eine Original-M$-OEM-CD von einem Freund leiht und das Betriebssystem von dieser CD installiert. Man hat ja eine Lizenz vorliegen und kann die entsprechende Seriennummer eingeben.
Das ist mitnichten legal! Man hat zwar eine Lizenz, aber nur für die OEM-Version. Nicht für die Vollversion des Freundes!!! Denn diese ist lediglich für EINEN Rechner lizensiert, also ist es alles andere als legal, wenn sie auch noch auf einem zweiten oder dritten Rechner installiert ist. Was man jedoch tun kann (wurde auch von etlichen Gerichturteilen bestätigt) ist, dass man vom Händler eine Vollversion des Betriebssystems verlangen kann. Begründung: Mit dem Kauf des Rechners hat man auch eine Lizenz an dem Betriebssystem erworben. Deshalb muss es auch möglich sein, dieses Betriebssystem auf einem anderen Rechner zu installieren, da man ja schliesslich die Lizenz hat. Stellt euch vor, ein Autohändler verkauft euch ein Auto, aber unter der Bedingung, dass NUR IHR ihn fahren dürft und niemand sonst. Wer also eine OEM-Version hat, kann bei seinem Händler eine Vollversion verlangen. Da die sich meist jedoch querstellen, sollte man auf die jeweiligen Urteile verweisen, um Wissen "vorzukauen".

P.S.: Eine OEM-Version hat den gleichen Umfang wie eine "Vollversion". Der einzige Unterschied ist, dass sie an einen ganz bestimmten Rechner gebunden ist und nicht auf einem anderen Rechner installiert werden darf (und auch nicht installiert werden kann).
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