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Alt 05.12.2001, 22:20   #4
fredl
Gsiberger
 
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Des is rel. einfach: der Absender muss eine Zollerklärung/-deklaration, mit Warenbezeichnung und Wert ausfüllen. Davon wird alles berechnet und fallweise auch kontrolliert (wie in Vor-EU-Zeiten bei Paket zb nach BRD)

fredl
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