Zitat:
Original geschrieben von Gandalf
anscheinden schreiben da einige bevor sie lesen
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Ersteht man ab Jänner 2002 Waren, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre; bei gebrauchten Waren ist es mindestens ein Jahr. Bisher waren es nur sechs Monate. Weiteres Plus: Bis 31.12.2001 musste der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf, also bei der Übernahme der Ware, bestanden hatte. Die sogenannte Beweislast trifft ab 1.1.2002 für die ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware den Verkäufer.
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Also für mich heist das das die gewährleistung ab 1.1.02 2Jahre beträgt und davon die ersten 6Monate die Beweislast beim Verkäufer liegt. Wohingegebn bis jetz die Gewährleistung bis jetz nur 6Monate war und die Beweislast beim Käufer lag.
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du hast recht, aber in der praxis war es auch jetzt schon so, ausser beim goldadler
