alles was sich ändert, ist die
dauer der gewährleistungsfrist. was nach wie vor gilt, ist daß für diese der kunde die beweispflicht zu erbringen hat (und zwar eben seit 1.1.02 für die vollen 2 jahre!), bei einer garantie hat der händler dies zu tun. des is ois, also nix mit 6 monate händler und die restlichen der kunde.
ja, ich zieh mir die zeit im bild immer in komprimierter form rein, zuerst nehm ich sie auf und dann schau ichs mir am videorekorder im schnelldurchlauf an.
