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Alt 22.11.2001, 23:14   #12
sky
{WcM}Sky
 
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Als soweit ich das verstanden habe, liegt bei dem neuen Gewährleistungsgesetz die Regelung so:

Bei einem Kauf von beweglichen Gütern liegt die Beweispflicht für Mängel

-in den ersten 6 Monaten beim Händler
-in den folgenden 18 Monaten beim Kunden.

Die momentane Gewährleistung gilt nur über 6 Monate, wobei die Beweispflicht sogar noch beim Kunden lag. (?)

Gewährleistung heist die gesetzliche Regelung, Garantie ist, was die Händler gewähren. Dabei kann die Garantie die Gewährleistung aber nur verlängern, und nie verkürzen.

PS @ Raistlin
Gibts die Zeit im Bild jetzt schon in komprimierter Form? (weil zip?)
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