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Alt 10.02.2001, 18:53   #12
MEMIL
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Hi Loy!

Ein oder anderer Grund gibt schon im KSchG. Was ich meinte ich dass, leider Gottes, ein ewiges Rücktrittrecht gibt es nicht. Wenn du die Banane abzuschallen begonnen hast, wird alles kompliziert. Was der Punschkrapfen bemerkt hat, stimmt. Ich bin aber Jurist und merke, dass man ist öfters mit Hände und Füße gebunden, weil die Fristen laufen schneller ab, als man denken kann. In der Praxis (einen konkreten Fall hat die Lila bereits erzählt) hilft, wann was schief geht und man sich gleich dagegen wehrt). Sonst ist die Suppe im 90 % der Fälle zu dünne. In vielen Verträgen, wird die Bezahlung des Preises als zusätzliche Einwilligung (Bestätigung des Rechtgeschäftes) ausdrücklich eingetragen. In Deutschland, werden gar die beide Unterschriften, Bestellung und Bestätigung, zugleich verlangt (!!!). Der NEWS-Vertrag kenne ich nicht, aber wenn das dort steht, dann hilft das KschG auch nicht mehr, oder nicht soviel, wie wann man statt zahlen, fristgerecht zurücktritt. Da muss man schon formale (fehlende Geschäftsbedingung, falsche Auskunft) oder materielle Mangel (Hardwareproblem) behaupten. Nur was ich mich (zurück zum nosy Mike) frage, ist ob sein Freund nicht versucht hat, ohne Grund, aus reiner reiflichen Überlegung, um eine einvernehmliche Auflösung des Geschäftes zu ersuchen. Gerade bei seriösen Zeitschriften (und NEWS ist ja kein ordinäres Blatt) findet man nicht selten ein Ohr, sogar telefonisch. Deswegen bleibe ich dabei, alles - konventionell und unkonventionell - versuchen. "Erst schießen und dann fragen wer da ist".

Grüße euch alle!


[Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 10. Februar 2001 editiert.]
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