bereits bezahlt ist schlecht. 7 Werktage Rücktrittsrecht hat man als Konsument immer, wenn man den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers schließt. Das hier war wahrscheinlich ein Fernabsatzgeschäft, was die Rücktrittsfrist auf 3 Monate erstrecken könnte; kommt darauf was auf der Bestellkarte stand (§5d KSchG). Das Abo kann man auch binnen 7 Werktagen stornieren (§5f Z 5 KSchG).
Nur weil es ein Abzahlungsgeschäft ist hat man kein zusätzliches Rücktrittsrecht. Ein Vorteil bei Ratenkäufen von Dingen die kaputtgehen können ist aber, daß die Gewährleistung so lange läuft wie das Abzahlungsgeschäft (§23 KSchG). Das kann bei teuer zu reparierenden Sachen wie Notebooks ein echter Vorteil sein.
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