@ldir
ob die klage wirklich durchgeht, bleibt zu hinterfragen, ich glaube nicht.
und was die garantie betrifft, so stimmt das nicht ganz, hab bzgl. dem mein bruderherz sekkiert (jurist), die garantiezeit ist gesetzlich nicht festgelegt (auch wenn sie heutzutage schon erwartet werden kann), d.h. auch die schwankungen bei den händlern, daß der hersteller auch eine gibt, ist auch sache des herstellers und nicht des gesetzes, weder händler noch hersteller sind dazu verpflichtet (allerdings wird kein mensch ihre produkte kaufen, wennsas nicht tun). verpflichtend ist lediglich die ausstellung der gewährleistung und die ist ja für den konsumenten lang nicht so wertvoll wie eine garantie und zwar deswegen, weil, wie lord frederik schon sagte, bei der gewährleistung der kunde nachweisen muß, daß der fehler nicht sein verschulden ist und sich damit in der defensive befindet , wo hingegen es bei der garantie der händler tun muß und dieser defensiv agieren muß (auch ein grund, warum die händler mit garantievergaben, wo die fristen zwar nicht gesetztlich geregelt sind, die definition einer garantie jedoch natürlich schon, manchmal knausrig sind, weil man theoretisch immer drauf pochen kann, daß solange der händler keinen beweis hat, daß man den fehler verschuldet hat, der fall von ihm behandelt werden muß).
so quasi kamma also bei einem garantiefall mit seinem gerät hingehen und sagen "beweißt mir, daß es nicht eure schuld ist", andernfalls ist es das nämlich (offensiv) und bei einem gewährleistungsfall muß man selbst beweisen, daß es die schuld des herstellers ist, weil z.b. eben ein fabrikationsfehler vorliegt.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret."
Then he pulled the trigger of his BFG9000.
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