Lieber Lou!
Ein Rücktrittsrecht gibt es, leider Gott, nicht immer!! Es gibt dafür nur zwei Möglichkeit: 1. die im AGBG vorgesehene Gründe (versteckte wesentliche Mangel, Rechtsirrtum, List, etc...), davon ist anscheinend nicht die rede. 2. Vereinbarung! Deswegen meine ich auch: schnell lesen was möglich ist. Vielleicht kann sich der Betroffene auf das Konsumentenschutzgesetz berufen und zurücktreten (dort sind auch einige Gründe vorgesehen: 30 Tage bei Haustürgeschäft und Nichtbekanntgabe der Geschäftsbedingungen. Mit ein bisschen Phantasie kann man auch ein andere Grund finden). Wichtig jedoch ist schnelles Handeln, damit eventuelle Rechtsansprüche nicht verjähren und wenn solche nicht vorhanden sind, dann an den alten bekannten Kulanzweg zu klopfen.
[Dieser Beitrag wurde von MEMIL am 07. Februar 2001 editiert.]