Re: Gewährleistung
meines erachtens ist der fall eindeutig,
dir verkauft die firma X ware an dich. es handelt sich hierbei im falle einer anfälligen gewährleistung um eine speziesschuld, welche durch wandlung im falle eines mangels beseitigt werden muß (austausch gegen ein anderes stück aufgrund des variablen zeitwertes nicht möglich). sollten gewährleistungpflichten ungebürlich geschmälert werden, so ist jedenfalls dagegen vorzugehen.
weiters ist es völlig unwesentlich ob es sich um gebrauchte ware handelt oder neue.
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