Gewährleistung
Die Formulierung aus "erster Hand" kann ich auch anders deuten. Nämlich, daß das Board von einem Erstkäufer stammt, der es aus irgendwelchen Gründen zurückgegeben hat. Es kann also durchaus unbenützt sein, aber die Garantiefrist kam schon ins Laufen.
Ohne genauere Informationen ist es aber schwer, die Sachlage richtig zu beurteilen.
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