Thema: FS2002
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Alt 15.11.2001, 08:38   #40
jensxxl
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Zitat:
daß der Verkäufer, der mich bediente noch in der Ausbildung sei.
Das muß dich als Kunde aber nicht interessieren. Du wolltest von dem Händler wissen, was DICH der Flusi kosten wird. Wenn du dann eine falsche Antwort von einem Auszubildenden erhälst, dann ist das nicht dein Problem. Rein rechtlich hast du nämlich die Antwort nicht von einem Azubi sondern von dem Händler - sprich der Firma - erhalten. Es ist also ganz eindeutig ein Kaufvertrag lt. §433 BGB zustande gekommen. Und der ist bindend. Allerdings handelt es sich hier um einen Irrtum. Und auch dem Verkäufer kann mal ein Irrtum unterlaufen. Laut BGB (den Paragraphen hab ich jetzt nicht im Kopf) kannst du dann auf die Lieferung verzichten und Schadensersatz verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Allerdings kannst du im letzteren Fall keine rechtlichen Forderungen mehr stellen, da ja der Vertrag nicht mehr existiert.
Aber das fällt für dich nun leider alles weg, da du den höheren Preis bezahlt und somit die Vertragsänderung akzeptiert hast. Ausserdem muss man ja nicht immer auf Teufel komm raus gleich vor Gericht gehen. Und schon gar nicht bei solch unbedeutenden Beträgen.
Und 149,- DM ist auch ein anständiger Preis finde ich.
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