@mr.red
@riker
Ich habe von "behalten" und nicht von "zu geringem Gebot" gesprochen.
Wenn ich, aus welchen Gründen auch immer, die Auktion rückgängig machen und meinen Artikel behalten will, ihn darum selbst "ersteigere", ist absolut nichts daran "Bescheisse".
Ich habe niemand in irgend einer Weise geschädigt.
Ein Vertrag erlangt auch erst durch Unterschrift seine Geltung.
So lang nicht unterschrieben, bzw. die Aktion beendet ist, gehört die Ware uneingeschränkt mir.
Wenn ich dagegen mitsteigere um einen höheren Preis zu erzielen, ist das ein krummes Ding.
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De nihilo nihil!
MfG
hape1
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