Zitat:
Original geschrieben von hape1
2. die Möglichkeit einen Artikel zu behalten. Wenn ich selbst oder jemand anderer FÜR MICH steigert und so die Ware in MEINEM Besitz bleibt, habe ich keinen anderen geschädigt. Also kann ich das auch machen.
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wenn du was versteigerst dann verkaufst du es zum preis der zum ende der auktion geboten wird. dein risiko ist dass der nicht besonders hoch ist, dafür hast du aber die möglichkeit ein mindestgebot zu setzen. gleichzeitig ist das der reiz für die bieter- dass sie günstig ersteigern.
wenn dir der preis nicht hoch genug ist und du "dir selber dein eigenes ding abkaufst" ist das eine ausgesprochen miese bescheisse!