Ich habe mal in den entsprechenden Gesetzen geblättert (Konsoment, help.gv). Da heißt es übereinstimment, daß bei einem Rechtsgeschäft zwischen Unternehmer und Käufer eine Gewährleistungspflicht von beweglichen Sachen von 6 Monaten gilt. Diese kann auch nicht durch Änderungen/Zusätze in den AGB´s geändert werden, und wenn dies so wäre, ist dies sittenwidrig und ungültig.
Einzig wenn das Unternehmer als Vermittler auftritt (also z.B. bei Second Hand Shops oder Auktionen), dann gilt dies nicht.
Im obigen Fall ist daher Actron zu 6 Monate Gewährleistung verpflichtet - und diese gilt auch wenn er was anderes kundtut.
Ciao Oliver
Übrigens ... ab 01.01.2002 tritt hier ein neues Gesetz ein. gewährleistung 2 Jahre, Umkehr der Beweislast zu gunsten des Konsumenten. Also wichtige Anschaffungen in den Jänner verlegen, oder beim Kauf heuer eine Gewährleistung analog dem neuen Gesetz vereinbaren.
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